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Holzhandelsverordnung

Am 1. Januar 2022 ist die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft getreten.

Ziel der neuen Holzhandelsverordnung ist die Sicherstellung, dass kein illegal geschlagenes Holz in die Schweiz eingeführt und in Umlauf gebracht wird.

Die Verordnung gilt für alle Erst-Inverkehrbringer von Holz und Holzerzeugnissen und betrifft somit auch die Woodpecker Group AG.

Die HHV ist abgeleitet von der europäischen Verordnung EUTR (European Timber Regulation). Verlangt wird die Einführung eines Sorgfaltspflichtsystems. Das bedeutet für uns, dass wir unser Holz, welches wir von unseren Lieferanten beziehen, auf das Risiko von illegalem Holzschlag bewerten und – sofern ein erhöhtes Risiko besteht – geeignete Massnahmen zur Risikominderung ergreifen und dokumentieren müssen. Nur wenn das Risiko vernachlässigbar ist, dürfen die Produkte in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.